Fachlexikon

Wir haben für Sie hier Begriffe zusammengestellt, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung begegnen werden.

Abschreibung

Ein bestimmter jährlicher Prozentsatz wird als steuerlicher Verlust geltend gemacht. Er entspricht der Wertminderung eines Gutes bzw. eines Gebäudes, kurz auch AfA (= Absetzung für Abnutzung) genannt. Die Abschreibung spielt nur bei vermieteten Immobilien eine Rolle.

Annuität

Unter einer Annuität versteht man eine gleichbleibende monatliche Zahlung zur  Rückzahlung eines Kredites. Diese teilt sich in einen Teil für die Kreditzinsen und einen Teil für die Tilgung auf. Bei einem Annuitätendarlehen werden die Kreditzinszahlungen und die Tilgungsraten innerhalb der Zinsbindungsphase so angeglichen, dass eine gleichbleibende monatliche Annuität erzielt wird: Der Zinsanteil steigt, während der Tilgungsanteil sich erhöht.

Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen ist die monatliche Rückzahlungsrate über die gesamte Dauer der Zinsfestschreibung gleichbleibend. Diese Art der Finanzierung wird vor allem bei Immobilien bevorzugt.

Anschlussfinanzierung

Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man die Ablösung eines bestehenden Kredites durch einen neuen, z. B. wenn die Zinsbindungsfrist des bisherigen Darlehens ausläuft. Dabei werden die Konditionen (Höhe des Zinses, Laufzeit des Kredites, etc.) neu verhandelt. Auch ein Wechsel der Bank ist möglich.

Basel II

Basel II bezeichnet eine Reihe von Vorschriften, die vom "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht" in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Diese Vorschriften müssen gemäß einer EU-Richtlinie ab dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden. Sie wurden aber in der täglichen Praxis schon länger beachtet. Das Ziel dieser Vorschriften ist die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken sowie die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel.

Bearbeitungsgebühr

Festgelegter Prozentsatz von der Kreditsumme, die vor der Auszahlung als Bearbeitungsgebühr abgezogen wird.

Befristung der Kreditzusage

Eine Kreditzusage eines Kreditinstituts gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Verstreicht dieser, ohne dass es zur Unterzeichnung der notwendigen Verträge kommt, muß möglicherweise neu verhandelt werden.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze bezeichnet die Höhe des zur Finanzierung einer Immobilie benötigten Fremdkapitals als Ergänzung zum verfügbaren Eigenkapital. Je niedriger die Beleihungsgrenze, desto niedriger ist der Zins.

Bereitstellungsgebühr

Gebühr für die Bereitstellung des bewilligten Kapitals, welches zur Finanzierung benötigt wird, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Gebühr wird erhoben, weil das Kapital von der Bank nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Blankodarlehen/Blankokredit

Ein Blankokredit ist ein Kredit, der nur aufgrund der Bonität des Kreditnehmers ohne weitere Sicherheiten vergeben wird. Eine Vielzahl von Kreditvergaben beruht nur auf der Bonitätsprüfung, daher sind die meisten Ratenkredite Blankokredite ohne Sicherheiten.

Bonität

Mit der Bonität wird die Kreditwürdigkeit eines Schuldners bezeichnet. Von der Bonität kann die Höhe der Kreditzinsen und auch der Entscheid, ob überhaupt ein Kredit vergeben wird, abhängen. Banken ziehen zur Prüfung der Kreditwürdigkeit die Eigenauskunft von Kreditnehmern sowie die Datenbestände von Wirtschaftsauskunfteien, wie etwa der SCHUFA, heran. Damit fließen Einkommen und Vermögen ebenso in die Einschätzung der Bonität mit ein wie das frühere Zahlungsverhalten und etwaige Negativeinträge.

Bonitätsabhängiger Zinssatz

Bei vielen Krediten wird der Darlehenszins unter anderem in Abhängigkeit von der persönlichen Bonität des Kreditnehmers bemessen. Je besser die Bonität ausfällt, desto günstiger sind die Konditionen.

Bonitätsprüfung

Damit ist die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden gemeint. Sie wird in der Regel vor jedem Vertragsabschluß durchgeführt.

Bruttokreditbetrag / Bruttodarlehensbetrag

Der Bruttokreditbetrag ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Betrag. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Zinsen. Es sind alle anfallenden Kosten und Gebühren enthalten, also z.B. die Bearbeitungsgebühren, die Zinsen, weitere Nebenkosten und eventuell eine Restschuldversicherung.

Bürgschaft

Es gibt zwei Arten von Bürgschaften. Zum einen die von Privatpersonen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einstehen. Dabei muss die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners nicht bewiesen werden. Durch diesen Vertrag hat die Bank den Anspruch, auch vom Bürgen die Tilgung des Kredites zu verlangen.Zum anderen gibt es die MaBV-Bürgschaften (siehe auch unter MaBV-Bürgschaften). Hierbei springt die Bank bei noch nicht fertiggestellten Immobilien ein. Diese Bürgschaft bietet für beide Vertragspartner Sicherheit, falls das Objekt nicht fertiggestellt werden kann.

Cap-Darlehen

Als Cap-Darlehen wird eine Darlehensform bezeichnet, die besonders im Bereich der Baufinanzierung eingesetzt und genehmigt wird. Der Begriff "Cap" steht dabei für die jeweilige Ober- und Untergrenze der Zinsrate des Cap-Darlehens. Die Vorteile des Cap-Darlehens bestehen in der Kalkulationssicherheit aufgrund des nach oben begrenzten Zinssatzes und der Flexbilität der Darlehensrückzahlung.

Darlehen

Bei einem Darlehen leiht ein Geldgeber (entweder eine Bank oder ein privater Geldgeber) dem Darlehemensnehmer Geld. Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Die Darlehensvergabe wird durch den Darlehensvertrag geregelt und kann durch Sicherheiten abgesichert werden.

Dingliche Sicherheiten

Dingliche Sicherheiten sind zum Beispiel die Eintragung eines Kreditinstitutes in das Grundbuch einer Immobilie oder auch eine Hypothek zur Absicherung des Kredites.

Disagio / Damnum

Durch diesen Prozentsatz wird eine Zinsvorauszahlung geleistet (Disagio), die vor der Auszahlung vom eigentlichen Rückzahlungsbetrag des Darlehens (Nominalbetrag) einbehalten wird. Dadurch verringert sich der Darlehensnominalzins. Diese Vorauszahlung lohnt sich nur für Bauherren oder Käufer einer vermieteten Immobilie, da Eigenheimbesitzer diesen Abschlag nicht steuerlich absetzen können.

Effektiver Jahreszins

Der Effektive Jahreszins ist nur eine Vergleichszahl, gezahlt wird der Nominalzins. Neben den Zinsen für den überlassenen Kredit (Nominalzinssatz) werden auch die Bearbeitungskosten sowie andere Faktoren beim Effektiven Jahreszins berücksichtigt. Hierunter fallen Preisbestandteile, die für den Kunden nicht offensichtlich erkennbar sind, wie z. B. Zinseszinseffekte aufgrund unterjähriger Zinsberechnungen und nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnungen. Aufgrund der Preisangabenverordnung müssen Banken bei einer Kreditberechnung dem privaten Verbraucher neben dem nominalen Zins immer auch den effektiven Jahreszins angeben. Er ist - wenn keine weiteren Kosten anfallen - etwa 0,1 bis 0,15 Prozentpunkte höher als der Nominalzins, da eine andere Berechnungsformel zugrunde liegt.

Eigenkapital

Zum Eigenkapital zählen verfügbare Geldmittel und Anlagen, also z.B. auch Aktien, Fondsanteile und Festgelder. Bei längerfristig gebundenen Bausparguthaben sollte eine Abwägung über die Einbeziehung dieser Werte in das Eigenkapital erfolgen. Auch müssen bei der Ermittlung des Eigenkapitals bestehende Verbindlichkeiten wie z.B. ein Autokredit abgezogen werden. Je höher der Anteil des Eigenkapitals an der Finanzierung ist, desto niedriger ist der Zins.

Endfälliges Darlehen

Hierbei wird der gesamte Darlehensbetrag bei Endfälligkeit in einer Summe ausgeglichen. Die Zinsleistungen bleiben während der gesamten Laufzeit konstant. Zur Tilgung werden dann zum Beispiel fällige Lebensversicherungen oder Bausparverträge genutzt.

Festzins

Zins, der für einen bestimmten Zeitraum vertraglich fest vereinbart wird. Eine Änderung des Zinssatzes während dieses Zeitraums ist nicht möglich.

Finanzierungsplan

Hier wird ein Plan über die Gesamtkosten erstellt, bestehend aus Herstellungs- oder Erwerbskosten sowie notwendiges Eigen- und Fremdkapital. Die Differenz aus Bankguthaben und Fremdfinanzierung zeigt den Kreditbedarf an, der aufgenommen werden muss.

Forwarddarlehen

Bei Darlehen, deren Zinsbindung in den nächsten 48 Monaten endet, kann man sich einen günstigen Zinssatz für die nächsten Jahre sichern. Hierbei bleibt das Darlehen unverändert stehen und wird beim Auslaufen der Zinsbindung vom Forwarddarlehen weitergeführt.

Fremdwährungsdarlehen

Ein solches Darlehen wird in einer anderen Währung aufgenommen. Neben meist niedrigeren Zinsen besteht bei  einem Fremdwährungsdarlehen die Chance oder das Risiko, dass sich die Schuld durch Veränderungen im Wechselkurs verkleinert oder vergrößert.

Gläubiger

Der Gläubiger (Kreditgeber) glaubt dem Schuldner (Kreditnehmer), dass er seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Aufgrund des Schuldverhältnisses kann er von dem Schuldner eine Leistung einfordern. Der Schuldner steht in einem Schuldverhältnis zum Gläubiger.

Grundschuld (-> Hypothek)

Grundschulden werden meist zur Besicherung von Darlehen eingesetzt. Durch die Sicherungsabrede sind Grundschuld und Darlehen miteinander verbunden. Eine Grundschuld ist das dingliche Recht, die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages aus einem Grundstück zu fordern. Sie wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen und räumt dem Gläubiger z.B. bei Zahlungsunfähigkeit das Recht ein, die Schuld durch Verkauf oder Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung der Immobilie zu begleichen.Grundschulden können nicht nur für einzelne Forderungen, sondern auch für mehrere oder zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen.

Haushaltspauschale

Das System der Haushaltspauschale erspart es dem Kreditgeber detailliert zu ermitteln, welches Geld der Kreditnehmer monatlich für seinen Lebensunterhalt benötigt und wie viel für die Rückzahlung des Kredites übrig bleibt. Die Höhe der Haushaltspauschale richtet sich dabei ausschließlich nach der Anzahl der Personen, die in dem Haushalt leben und spiegelt den statistischen Wert der Ausgaben wieder.

Kapitaldienst

Unter dem Begriff Kapitaldienst versteht man die Gesamtsumme aller Belastungen, die ein Kreditnehmer zu tragen hat. Hierbei fasst der Kapitaldienst alle Kredite eines Haushaltes zusammen und ergibt sich aus der Summe von Kreditzinsen und evtl. anfallenden Tilgungen. Als Tilgungen im Rahmen des Kapitaldienstes werden hierbei nicht nur direkte, annuitätische Tilgungen betrachtet, sondern es kann sich durchaus auch um Ersatztilgungen handeln, z.B. eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag, der am Ende eines endfälligen Kredites diesen ablösen soll.

KfW-Darlehen

Die bundeseigene KfW-Bankengruppe unterstützt den privaten Hausbau mit zinsgünstigen Darlehen. Allerdings werden die Kredite nicht direkt an Privatpersonen vergeben, sondern nur über deren (Haus-)Bank. Diese stellt für den Kunden die Kreditanträge bei der KfW.

Kredit ablösen

Unter einer Kreditablösung versteht man die Umschuldung eines oder mehrerer bestehender Kredite durch einen neuen Kredit. Dabei werden evtl. hinterlegte Sicherheiten mit übertragen.

Kredit-Scoring

Mit einem Kreditscoring kann eine Bank die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Kunden nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert ermitteln.Auf Basis von Kreditnehmer-Merkmalen wie Nettoeinkommen, Beruf und Sicherheiten werden Punkte vergeben. Diese werden dann gewichtet und zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst. Mit diesem Gesamtscore kann die Kreditentscheidung und Kreditvergabe erleichtert werden. Zu den Merkmalen, welche die SCHUFA beim Scoring berücksichtigt, zählen beispielsweise Einträge über offene Kredite und über rechtsgültig gewordene Mahn- oder Vollstreckungsbescheide.

Kreditabsicherung

Der Kreditgeber hat ein großes Interesse daran, die gewährte Kreditsumme abzusichern, um einen Ausfall der Rückzahlung so weit wie möglich zu reduzieren. Dafür kann er Sicherheiten verlangen, in der Regel eine Grundschuld.

Kreditbestätigung

Mit einer Kreditbestätigung dokumentiert eine Bank ihren Willen, mit dem Kreditnehmer eine geschäftliche Beziehung einzugehen.Im Gegensatz zum Darlehensvertrag, dessen Unterzeichnung in der Regel sehr zeitnah auf die Kreditbestätigung erfolgt, stellt die Kreditbestätigung allerdings kein rechtliches Dokument dar. Alleine durch die Kreditbestätigung kommt also kein Darlehensvertrag zustande.

Kreditfähigkeit

Kreditfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte abschließen zu können. Kreditfähig sind alle natürlichen Personen, die im Sinne des BGB unbeschränkt geschäftsfähig sind.

Kreditkosten

Geld kostet Geld, und wie jede Dienstleistung kostet es auch etwas, einen Kredit aufzunehmen. Zu den Abschlusskosten kommen bei einer Immobilienfinanzierung in vielen Fällen noch Kosten für die Einwertung, Notarkosten, Kosten für evtl. Auslagen und evtl. Kosten für den Abschluss einer Restschuldversicherung hinzu.

Kreditnebenkosten

Bei einem Kredit sind nicht nur die Kreditsumme, die Laufzeit und die Zinshöhe, sondern auch die Kreditnebenkosten ein entscheidender Faktor. Bearbeitungsgebühren, Kosten für eine Kreditversicherung und ein Disagio (Abgelt) können je nach Kredit zusätzlich anfallen.

Kreditrückführung

Unter der Kreditrückführung versteht man die Rückzahlung von Schulden an eine Bank oder einen Kreditgeber.

Kreditversicherung

Bei einer Kreditversicherung werden Forderungsausfälle gegenüber Banken (Gläubigern) versichert (siehe auch Restschuldversicherung).

Kreditwesengesetz

Als Kreditwesengesetz (KWG) wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite der "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" zu finden.

Liquidität

Als Liquidität bezeichnet man Geldmittel, die dem Kreditnehmer nach Abzug aller seiner Kosten zur freien Verfügung stehen (Einnahmen abzgl. Ausgaben).

MaBV-Bürgschaft (siehe auch unter Bürgschaft)

Eine MaBV-Bürgschaft ist eine Bürgschaft nach § 7 der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV). Bei einer solchen Bürgschaft springt die Bank bei noch nicht fertiggestellten Objekten ein. Diese Bürgschaft bietet für beide Vertragspartner Sicherheit, falls ein Objekt nicht fertiggestellt werden kann.

Mitdarlehensnehmer

Unter einem Mitdarlehensnehmer wird jemand verstanden, der ein Darlehen oder eine Kreditaufnahme mitunterzeichnet. Ein Mitdarlehensnehmer haftet wie auch der Darlehensnehmer in vollem Umfang.

Monatliche Rate

Bei der monatlichen Rate handelt es sich um den Betrag, der monatlich an den Kreditgeber gezahlt wird. Er besteht anteilig aus Zinszahlung und Tilgung.

Nettodarlehensbetrag / Nettokreditbetrag

Diesen Betrag bekommt der Kreditnehmer ausgezahlt. Er ergibt sich aus dem Bruttokreditbetrag bzw. dem Nennbetrag abzüglich aller Kosten.

Nominaler Jahreszins

Zu diesem vereinbarten Prozentsatz wird ein Kredit verzinst.

Offene Zession

(siehe auch -> Zession) Bei dieser Zessionsart wird der Schuldner über die Forderungsübereignung informiert. Er ist nun verpflichtet, direkt an den Zessionar (Gläubiger) zu zahlen.

Pfändung

Kann ein Schuldner seine Rechnung nicht bezahlen, so kann auf Antrag eines Gläubigers eine Beschlagnahmung von Werten in Kraft treten. Diese nennt sich Pfändung.

Rangbescheinigung

Der Notar bescheinigt gegenüber dem Kreditinstitut, dass die  Grundschuld im Grundbuch  rangrichtig eingetragen werden wird (Rangstelle).  Dadurch kann ein Darlehen ausgezahlt werden, bevor die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wurde.

Rangstelle

Sie ist im Grundbuch eingetragen und gibt Auskunft über die Reihenfolge der Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung.

Ratenkredit

Einen Kredit (Darlehen), der in gleichen Raten über einen festgesetzten Zeitraum getilgt wird, bezeichnet man als Ratenkredit.

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung des Darlehensnehmers sowie eine Darlehenssicherheit des Darlehensgebers. Der Darlehensnehmer nutzt die Möglichkeit, sein Darlehen mit verschiedenen Tarifen z.B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Teilweise wird auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit vereinbart.Die Versicherungsgesellschaft begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten.

Riester

siehe Wohn-Riester

SCHUFA

Die SCHUFA bildet eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen und stellt ihren Mitgliedsinstituten unter Beachtung des Datenschutzes Angaben zur Verfügung. Sie erhält Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer und schützt so Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung und Institute vor Verlusten bei Kreditgeschäften.Kreditinstitute bzw. die kreditgebende Wirtschaft führen z. B. bei der Eröffnung und Schließung von Girokonten, der Ausgabe von Kreditkarten, der Vergabe von Krediten und der Übernahme von Bürgschaften eine Meldung an die SCHUFA durch. Bei einer Kreditvergabe werden so beispielsweise u. a. die Kredithöhe, der Zinssatz und die Laufzeit gemeldet. Auch Negativmerkmale wie Kündigungen wegen Ratenverzug, Mahnbescheide, Scheckrückgaben, Zahlungsverzug oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden der SCHUFA gemeldet.

SCHUFA-Auskunft

Verbraucher können jederzeit Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten sowie ihren Scorewert erhalten. Die Selbstauskunft ist per Post oder über das Internet (www.meine-schufa.de) erhältlich. Es ist empfehlenswert, sich hier regelmäßig (etwa ein Mal jährlich) über seine persönlichen Daten zu informieren.

Schuldner

Der Kreditnehmer wird auch Schuldner genannt.

Schuldverhältnis

Ein Kreditnehmer (Schuldner) steht zu dem Kreditgeber (Gläubiger) in  einem Schuldverhältnis.

Sicherungsabrede / Sicherungszweckerklärung

Dies ist eine Vereinbarung zwischen Bank und Darlehensnehmer über den Umfang der Sicherung der Grundschuld.

Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung - nicht Befriedigung - eines Gläubigers wegen seiner (Kredit-) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung abtritt.

Sondertilgung

Darunter versteht man freiwillige oder zusätzliche Zahlungen außerhalb des Tilgungsplanes. Da dieses Vorgehen aber nicht bei allen Darlehen möglich ist, sollte man sich vor der Aufnahme eines Darlehens genau die Vertragsbedingungen ansehen. Bei einer Baufinanzierung sind vorzeitige Rückzahlungen von Teilen der Darlehenssumme z.B. nur dann möglich, wenn diese ausdrücklich im Darlehensvertrag festgehalten sind. Ist dies nicht der Fall, können Sondertilgungen und auch eine komplette Ablösung des Darlehens nur dann erfolgen, wenn die Zinsbindungsphase verstrichen ist.

Stille Zession

(siehe auch -> Zession) Bei dieser Zessionsart tritt der Zedent (zum Beispiel der Vermieter und Kreditnehmer) seine eigenen Forderungen (z.B. Miete) an den Kreditgeber ab, ohne den Schuldner (in diesem Falle den Mieter) hierüber zu informieren. Dann ist der Zedent im Verhältnis zum Zessionar weiterhin berechtigt, vom Schuldner die Leistung zu verlangen - die Abtretung ist dann mit der Erteilung einer Einziehungsermächtigung verbunden.

Tilgung

Unter der Tilgung versteht man die regelmäßige Leistung zur Rückzahlung eines Darlehens.

Tilgungsplan

Hier wird der Verlauf der Verzinsung und Tilgung sichtbar. Inhalte sind die Jahresleistung, die Vierteljahresrate sowie die Monatsrate, der Zinsbetrag, der Tilgungsbetrag und die Restschuld.

Umschuldung

Eine Umschuldung ist der Austausch einer Kreditvereinbarung durch eine andere. Sie ist meist erst zum Ende der Zinsfestschreibung möglich. Wenn schon vor Ablauf der Zinsbindungsfrist umgeschuldet werden kann, ist meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Valutierende Kreditsumme (Valutierung)

Darunter versteht man die Auszahlung eines Darlehens nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen. Bei fertigen Gebäuden erfolgt diese im ganzen Betrag, bei Neubauten in Teilbeträgen, abhängig vom Bauabschnitt.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen erhebt die Bank bei einer frühzeitigen Rückzahlung des Darlehens, z.B. durch Verkauf der Immobilie.

Wertermittlungsgebühr

Diese Gebühr wird dafür erhoben, dass der Kreditgeber das Kaufobjekt bewertet oder bewerten läßt, um diesen Wert als mögliche Sicherheit mit in die Berechnung der Zinsen einbeziehen zu können.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Um den Fristablauf zu bestimmen, kommt es wie bei jeder Frist auf die Länge und auf den Beginn der Frist an. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen.

Wohn-Riester

Riester-Darlehen sind staatlich geförderte Annuitätendarlehen, bei denen die staatliche Zulage zur Kreditrückzahlung verwendet wird. Mit einem Riester-Bausparvertrag kann der Bauherr die Fördermöglichkeiten bereits in der Sparphase und später auch bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens nutzen.

Zedent

Der Zahlungsverpflichtete bei einer -> Zession wird Zedent genannt.

SCHUFA-Auskunft

Verbraucher können jederzeit Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten sowie ihren Scorewert erhalten. Die Selbstauskunft ist per Post oder über das Internet (www.meine-schufa.de) erhältlich. Es ist empfehlenswert, sich hier regelmäßig (etwa ein Mal jährlich) über seine persönlichen Daten zu informieren.

Zession

Mit Zession bezeichnet man eine Schuldabtretung, oft zur Absicherung eines Kredites. Dafür wird vertraglich vereinbart, in welchem Maße z. B. Mieteinnahmen zur Deckung der monatlichen Ratenzahlungen des Zedenten herangezogen werden und somit als Sicherheit dienen können.

Zessionar

Der Zahlungsempfänger bei einer Zession wird Zessionar genannt.

Zins / Zinsen

Legt ein Sparer einen bestimmten Geldbetrag bei einer Bank, z.B. auf seinem Sparkonto an, so zahlt ihm die Bank für die leihweise Überlassung des Kapitals einen Preis. Dieser Preis für geliehenes Geld wird allgemein als Zins bezeichnet.Die Höhe der insgesamt gezahlten Zinsen hängt bei festgelegtem Zinssatz und gegebenen Kapital davon ab, wie lange der Bank das Kapital überlassen wird. Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Den Zeitraum der Kapitalüberlassung bezeichnet man als Laufzeit.

Zinsbindungsphase

Zinsbindungsphase heißt der Zeitraum, für den ein bestimmter Zins vereinbart wird. Zum Ablauf der Zinsbindungsphase wird eine neue Vereinbarung getroffen. Während einer Zinsbindungsphase kann ein Kredit meist nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.

Zinseszins

Zinseszins ist eine Wiederverzinsung von bereits gutgeschriebenen Zinsen aus einem vorangegangen Zeitraum.

Stille Zession

(siehe auch -> Zession) Bei dieser Zessionsart tritt der Zedent (zum Beispiel der Vermieter und Kreditnehmer) seine eigenen Forderungen (z.B. Miete) an den Kreditgeber ab, ohne den Schuldner (in diesem Falle den Mieter) hierüber zu informieren. Dann ist der Zedent im Verhältnis zum Zessionar weiterhin berechtigt, vom Schuldner die Leistung zu verlangen - die Abtretung ist dann mit der Erteilung einer Einziehungsermächtigung verbunden.

Zwischenfinanzierung

Dies ist eine vorübergehende Finanzierung von Baumaßnahmen basierend auf kurzfristigen Darlehen. Diese werden dann im Nachhinein durch langfristige Finanzierungen abgelöst.

Zwischenkredit

siehe Zwischenfinanzierung